Nachhaltige Energieherstellung zum Klima- und Umweltschutz
Veröffentlicht in Allgemein am 8. Januar 2012
Bei der nachhaltigen Energieversorgung handelt es sich um die Nutzung unerschöpflicher Energiequellen. Dies mag daran liegen, dass sich die Ressourcen von selbst wieder herstellen oder die Nutzung nicht zu ihrer Ausbeutung beiträgt. Als wichtigste regenerative Energiequellen sind die Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie die Nutzung der Erdwärme und der Gezeiten zu nennen. Weiterhin zählt Biomasse dazu, die aus der energetischen Energie nachwachsender Rohstoffe wie Holz, Bioethanol oder Biogas gewonnen wird. In der Geschichte nahm die Wasserenergie lange Zeit den größten Stellenwert ein, bis in den 1990er-Jahren vor allem die Wind- und Solarenergie sowie die Biomasse hinzutraten.
Keine Zeit verlieren: Wind und Solarenergie nutzen!
Auch wenn die erneuerbare Energie immer mehr an Bedeutung gewinnt, läuft der Großteil der globalen Energieversorgung noch immer über die fossilen Energieträger (Kohle, Erdöl und Erdgas). Doch dabei handelt es sich um erschöpfliche Energiequellen, deren Ressourcen bereits ausgebeutet sind oder deren Ende in naher Zukunft abzusehen ist. Auch die Kernenergie zählt zu den erschöpflichen Energiequellen, da sie aus nicht nachwachsendem Uran gewonnen wird. Aufgrund der drohenden Erschöpfung sowie der enormen umweltlichen Belastung der genannten Energiequellen werden erneuerbare Quellen zunehmend als notwendig erachtet. Da die Ressourcen immer geringer werden, steigen die Preise für die Energie immer mehr. Dazu kommt, dass die Nutzung fossiler Energie eine hohe Abhängigkeit von den Energieträgern mit sich führt. Das bedeutet, dass vor allem energieliefernde Staaten wie Russland und Saudi-Arabien ein enormes Handelsmonopol innehaben.
In Deutschland wurde 2000 ein Gesetz erlassen (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG), das den Vorrang erneuerbarer Energien gesetzlich vorschreibt. Dieses Gesetz sollte die Entwicklung der deutschen Strombranche maßgeblich prägen. Einige Jahre später folgte ein Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich sowie des Biokraftstoffes. Auch innerhalb der EU besteht seit dem 23. April 2009 die gesetzliche Regelung, dass es in allen Staaten eine gesetzlich festgelegte Förderung der erneuerbaren Energien geben muss. Dabei sind die Bereiche Wärme, Kälte, Strom und Verkehr zu berücksichtigen. Das Ziel dieser Richtlinien liegt darin, bis zum Jahre 2020 die Nutzung regenerativer Energiequellen in der EU auf 20 % auszuweiten.
Generell findet in vielen Ländern ein verstärkter Ausbau der regenerativen Energien statt. Dabei stehen neben Wasser- und Bioenergie zunehmend die Solar- und Windenergie im Vordergrund. Angeführt wird die Liste der Investoren in erneuerbare Energiequellen derzeit von China und von den USA, gefolgt von Großbritannien und der restlichen EU. Bei der internationalen Konferenz für erneuerbare Energien, die in Bonn stattfand, einigten sich die staatlichen Vertreter auf eine verstärkte Förderung der regenerativen Energiequellen. Die Hauptmotive waren der Klimaschutz sowie die Bekämpfung der Armut. Als direkte Folgen aus der Konferenz wurden einige politische Aktionspläne und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Außerdem einigten die Teilnehmer sich über eine Folgekonferenz zur Auswertung der Entwicklung und zur Einigung über weitere Maßnahmen. Die Prognosen über die weitere Entwicklung gehen teilweise stark auseinander, vom Bundesumweltministerium wurde aber ein Übertreffen der Erwartungen gemeldet.
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